Aktuelles
EU-Holzhandels-Verordnung
Mit der EU-Holzhandels-Verordnung geht die Europäische Union gegen den Handel mit illegal geschlagenem Holz vor.
Aufgrund dieser EU-Holzhandels-Verordnung sind Unternehmer der Holzindustrie verunsichert, welche Verpflichtungen mit der Umsetzung auf sie zukommen.
Der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) klärt auf seiner Homepage mit einem Flyer über die neuen Regelungen auf. Ausserdem hat der DHWR bereits einen Fragen- und Antwortenkatalog zum Download eingestellt.
Pressemitteilung
Brunner: "Holzhandelsverordnung pragmatisch umsetzen!
(06. März 2013) München - Forstminister Helmut Brunner setzt sich für eine pragmatische Umsetzung der seit 03. März greifenden EU-Holzhandelsverordnung ein. "Bayern wird bei den Verhandlungen mit Bund und Ländern darauf drängen, dass der bürokratische Aufwand für unsere Waldbesitzer möglichst gering bleibt", sagte der Minister in München.
In erster Linie richte sich die neue Verordnung zwar gegen den Import illegal eingeschlagenen Holzes in die EU. Aber auch auf deutsche und bayerische Waldbesitzer, die Holz- und Holzprodukte in Verkehr bringen, kämen zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten zu. Zur einheitlichen Umsetzung der nationalen Vorgaben im Rahmen des Holzhandels-Sicherungsgesetzes erarbeiten Bund und Länder in den nächsten Monaten eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift.
Im Vorgriff darauf empfiehlt das Forstministerium den Waldbesitzern, bereits jetzt zu dokumentieren, wann und wo Holz eingeschlagen und an wen es verkauft wurde. Entsprechende Aufzeichnungen wie Abrechnungen und Abgabescheine müssen künftig fünf Jahre lang aufewahrt und bei Kontrollen vorgezeigt werden.