Steuern und Recht

Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung):

Wir empfehlen allen betroffenen Betrieben dringend, die steuerlichen Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Dazu ist es notwendig die Schäden unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles den Steuerbehörden mitzuteilen. Zuständig für Niederbayern, Oberbayern und Schwaben ist:

Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle München
80284 München

Mit der steuerlichen Geltendmachung der Kalamitätsnutzungen können erhebliche Steuerersparnisse verbunden sein.

Die enstprechenden Formblätter finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern - bitte hier klicken