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Gebühren für Vermessung im Wald ab sofort um 50 Prozent reduziert
Bild: kleinpazellierter Privatwald
Gebühren für Vermessung im Wald ab sofort um 50 Prozent reduziertDie Vermessungsverwaltung ermöglicht ab sofort Katasterneuvermessungen in Waldgebieten zu besonders attraktiven Gebühren. „Ein genauer Nachweis von Grundstücksgrenzen im Wald kann die Planung und Durchführung von Maßnahmen für die Energiewende beschleunigen. Die Abfuhr des wertvollen Rohstoffs Holz oder die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten werden indirekt erleichtert, Rechtstreitigkeiten werden vermieden. Die für eine Katasterneuvermessung in Waldgebieten anfallenden Gebühren sind um 50 Prozent gegenüber den üblichen Gebühren für Katastervermessungen reduziert“, erklärte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer am 19.6.2016.
Bisher bot die Bayerische Vermessungsverwaltung Katasterneuvermessungen zur Erneuerung des Liegenschaftskatasters ausschließlich in bebauten Bereichen an. Mit der neu getroffenen Regelung bieten die Vermessungsämter unter gewissen Bedingungen die Katasterneuvermessung nun auch in Waldgebieten an.
Der Nachweis der Grundstücksgrenzen hat in den Waldbereichen mangels Veränderungen von Grundbesitz vielfach noch den Stand aus dem 19. Jahrhundert. Somit sind viele Grundstücksgrenzen nur mit geringer Genauigkeit nachgewiesen, häufig sind sie nicht abgemarkt oder nicht erkennbar. Dies führt oft genug bei Holzerntemaßnahmen oder beim Bau von Erschließungsmaßnahmen zu Unsicherheiten über den Grenzverlauf. „Eine genaue Kenntnis des Grundeigentums ist aber Voraussetzung, sein Eigentum bestens zu pflegen, zu bewirtschaften und in Wert zu setzen und so einen gesunden und vitalen Wald für die Nachkommen und für die Gesellschaft zu erhalten und aufzubauen“, so Georg Huber, Vorsitzender der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Niederbayern, der die Initiative der Bayerischen Vermessungsverwaltung und von Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer ausdrücklich unterstützt.
Die Katasterneuvermessung von Waldgebieten kann auf Antrag einer Kommune oder eines im forstlichen Bereich tätigen Verbandes bei zusammenhängenden Gebieten ab einer Fläche von 20 Hektar durchgeführt werden. Interessierte Waldbesitzer in Gebieten mit Grenzunsicherheiten können sich mit ihren Waldnachbarn absprechen, um die Mindestflächen zu erreichen, und sich bei ihrer örtlich zuständigen Waldbesitzervereinigung oder Forstbetriebsgemeinschaft melden, die dann einen Antrag beim Vermessungsamt stellen können. Bei Interesse stehen die Vermessungsämter als fachkundige Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Links: Geoportal Bayern (www.geoportal.bayern.de/)